Sicherheitsbeauftragte unterstützen und beraten Arbeitgebende und Vorgesetzte bei allen relevanten Fragen rund um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz.
Dabei wird vorausgesetzt, dass sie fachlich versiert und ihre Empfehlungen richtig sind.
Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten müssen gemäß § 22 SGB VII Sicherheitsbeauftragte bestellen.
Zusammen mit unserem Kooperationspartner schulen wir diese Beauftragten in einem eintägigen Kurs und befähigen diese, ihre Aufgaben im Arbeitsschutz wahrzunehmen.
Die nächsten Termine finden Sie hier.