Schulungen und Unterweisungen
Verbessern Sie die Sicherheit in ihrem Unternehmen nachhaltig.
Warum Schulungen im Arbeitsschutz unverzichtbar sind!
Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen sind nicht nur gesetzlich gefordert, sondern sind der Schlüssel für ein sicheres Arbeitsumfeld. Sie helfen Ihren Mitarbeitern, Gefährdungen zu erkennen, Risiken zu vermeiden und im Ernstfall richtig zu reagieren.

Sie erhalten umfassende Schulungen und Weiterbildungen, die wir auf Ihr Unternehmen individuell zuschneiden – für mehr Sicherheit und weniger Ausfallzeiten.

Unterweisungen
für Ihre Mitarbeiter
Grund- und Erstunterweisung ihrer Beschäftigten im Arbeitsschutz
Regelmäßige Unterweisungen sind die Basis für einen erfolgreichen Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen. Sie stellen sicher, dass Ihre Beschäftigten mögliche Gefährdungen kennen und Schutzmaßnahmen richtig und effektiv anwenden.
Ihre Verpflichtung zur jährlichen Unterweisung Ihrer Beschäftigten im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz finden Sie im Arbeitsschutzgesetz, §12 oder auch in der DGUV Vorschrift 1, §4.
Wir bieten Ihnen an, diese Unterweisung für Ihre Beschäftigten zu übernehmen.
Online oder Offline.
Sicherheitsbeautragte
ausbilden und stärken
Schulung und Weiterbildung der Sicherheitsbeauftragten

Sicherheitsbeauftragte unterstützen und beraten Arbeitgebende und Vorgesetzte bei allen relevanten Fragen rund um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz.
Dabei wird vorausgesetzt, dass sie fachlich versiert und ihre Empfehlungen richtig sind.
Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten müssen gemäß § 22 SGB VII Sicherheitsbeauftragte bestellen.
Zusammen mit unserem Kooperationspartner schulen wir diese Beauftragten in einem eintägigen Kurs und befähigen diese, ihre Aufgaben im Arbeitsschutz wahrzunehmen.

Die nächsten Termine finden Sie hier.
Brandschutzhelfer
die Leben retten können!
Schulung und Weiterbildung Ihrer Brandschutzhelfer
Brandschutzhelfer sind grundsätzlich ab einem Beschäftigten im Unternehmen zu benennen. Näheres hierzu finden Sie im §10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) aufgeführt.
Generell sollten mindestens 5 % ihrer Belegschaft als Brandschutzhelfer ausgebildet und benannt sein. Alle drei bis fünf Jahre sind diese weiterzubilden.
Zusammen mit unserem Kooperationspartner schulen wir ihre Brandschutzhelfer in sechs Stunden in einem kurzweiligen Kurs mit Theorie- und Praxisteil und befähigen sie, ihre Aufgaben im Brandschutz effektiv für sie wahrzunehmen.

Die nächsten Termine finden Sie hier.
Häufig gestellte Fragen zum Arbeitsschutz
Welche gesetzlichen Vorgaben muss mein Unternehmen erfüllen?
Jedes Unternehmen ist verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Wir helfen Ihnen, alle gesetzlichen Anforderungen wie die DGUV V2 zu erfüllen.
Wie aufwändig ist die Einführung eines Managementsystems im Arbeitsschutz?
Der Aufwand hängt von der Art des Systems ab. Kostengünstige Lösungen der Berufsgenossenschaft sind schnell umzusetzen, während umfangreichere Systeme wie die DIN ISO 45001 mehr Zeit benötigen.
Wie kann ich herausfinden, welche Lösung für mein Unternehmen passt?
In einem kurzen Beratungsgespräch analysieren wir Ihre Anforderungen und finden die optimale Lösung für Ihr Unternehmen.
info@faq-arbeitsschutz.de