§ 1 Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
§ 1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der
bpq - Andreas Friederich (folgend als Auftragnehmer bezeichnet) gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
§ 1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, jedoch nur solange es keine neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt. Für diesen Fall gelten dann die neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen für die neue Vertragsbeziehung.
§ 1.3 Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.
§ 1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und / oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihrem Sinn und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
§ 2 Umfang der Beauftragung
§ 2.1 Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass unabhängig von der Art und dem Inhalt der Beauftragung keine Rechtsberatung nach dem RDG erfolgt.
§ 2.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von 3 Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses, keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Dienstleistungen / Leistungserbringungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer anbietet.
§ 3 Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
§ 3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung der Beauftragung an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang der Leistungserbringung förderliches Arbeiten erlauben.
§ 3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer auch über vorher durchgeführte und / oder laufende Beratungen umfassend informieren.
§ 3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer, auch ohne dessen besondere Aufforderung, alle für die Erfüllung und Ausführung der Leistungserbringung notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung der Leistungserbringung von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
§ 3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehenen und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers von dieser informiert werden.
§ 4 Sicherung der Unabhängigkeit
§ 4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
§ 4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit des Auftragnehmers zu verhindern.
§ 5 Berichterstattung/Berichtspflicht
§ 5.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über seine Arbeit dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
§ 5.2 Der Auftragnehmer ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
§ 6 Schutz des geistigen Eigentums
§ 6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer geschaffenen Werken (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und / oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung / Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers - insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes - gegenüber Dritten.
§ 6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und / oder Schadensersatz.
§ 6.3 Der Auftraggeber sichert zu, dass einer Nutzung der von ihm für die Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Werken Urheber und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.
§ 7 Gewährleistung
§ 7.1 Der Auftragnehmer ist, ohne Rücksicht auf ein Verschulden, berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.
§ 7.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt in 6 Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
§ 8 Haftung/Schadensersatz
§ 8.1 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden - ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
§ 8.2 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von 1 Jahr ab Kenntnis vom Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von 2 Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis geltend gemacht werden.
§ 8.3 Betriebliche Entscheidungen des Auftraggebers liegen ausschließlich in dessen Verantwortung, auch wenn diese aufgrund der Beratung durch den Auftragnehmer durchgeführt wurden.
§ 9 Geheimhaltung/Datenschutz
§ 9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zu Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
§ 9.2 Weiter verpflichtet sich der Auftragnehmer, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Kunden des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
§ 9.3 Die Schweigepflicht reicht auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus.
§ 9.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderliche Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
§ 10 Honorar
§ 10.1 Unter einem Tageshonorar bzw. Manntag wird ein Arbeitstag mit 8 Stunden verstanden. Ein Tageshonorar wird je Tag insbesondere für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen, Seminare und sonstige Aufgaben vereinbart.
§ 10.2 Bei Einsätzen unter 8 Stunden gelten die vereinbarten Stundensätze, die je angefangener Viertelstunde abgerechnet werden.
§ 10.3 Bei umfangreichen Beratungen wird ein Jahresbudget (Prognose) vereinbart. Durch regelmäßige Zwischenabrechnungen ist ein Controlling dieses Budgets gewährleistet. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn Korrekturen des Budgets notwendig sind.
§ 10.4 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Teilzahlungen zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.
§ 10.5 Der Auftragnehmer wird jeweils eine Rechnung mit allen nach deutschem Recht erforderlichen Merkmalen aufstellen.
§ 10.6 Anfallende Aufwendungen, Barauslagen, Spesen, Reisekosten, Einsatz technischer Geräte etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers vom Auftraggeber, sofern nicht anders vertraglich geregelt, zusätzlich zu ersetzen.
§ 10.7 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars / Tageshonorars ist das Honorar für jene Stundenzahl / Tageszahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, zu leisten.
§ 10.8 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer, aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche, wird dadurch aber nicht berührt.
§ 10.9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Zahlungsansprüchen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.
§ 11 Elektronische Rechnungslegung
§ 11.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in unverschlüsselter, elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.
§ 12 Dauer des Vertrages
§ 12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.
§ 12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, - wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder - wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein entsprechender Antrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
§ 13 Schlussbestimmungen
§ 13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
§ 13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 13.3 Auf diesen Vertrag ist materielles deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Der Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Sitz des Auftragnehmers (Gerichtsstand Regensburg) zuständig.