Grund- und Erstunterweisung
Ihrer Beschäftigten im Arbeitsschutz
In Deutschland sind Grund- und Erstunterweisungen Ihrer Beschäftigten Pflicht – bei Arbeitsbeginn, Tätigkeitswechsel und in regelmäßigen Abständen. Wir übernehmen Ihre Unterweisungen nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 § 4.
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